
1. Wie lange sind Einzel- bzw. Sechserkarten gültig?
Antwort: Die Einzelfahrkarte gilt für eine einfache Fahrt am Lösungstag. Die Sechserkarte gilb bei der ersten Fahrt ab Verkauf, für die weiteren 5 Fahrten ab Entwertung wie eine Einzelfahrkarte und ist bis Fahrtantritt übertragbar.
2. Was wird für eine Monats-/Wochenkarte für Azubi/Schüler/Studenten benötigt?
Antwort: Es wird eine Stammkarte benötigt, die über ein Antragsformular beantragt wird. Das Antragsformular kann unter Service - Formulare heruntergeladen werden. Der Antrag wird von der Schule/Ausbildungsstelle abgestempelt und unterschrieben. Der Vor- und Zuname sowie weitere Angaben (Geburtsdatum, Wohnort, Unterschrift, Lichtbild) werden von der Schülerin/dem Schüler im Antrag eingetragen. Die Stammkarte ist dann für ein Jahr gültig, eine Verlängerung ist möglich. Mit der ausgefüllten Stammkarte können Monats-/Wochenkarten im Bus sowie in der Mobilitätszentrale erworben werden.
3. Wie lange sind Schülerwochenkarten gültig?
Antwort: Schülerwochenkarten sind für beliebig viele Fahrten innerhalb der eingetragenen Kalenderwoche gültig.
4. Wie lange sind Schülermonatskarten gültig?
Antwort: Schülermonatskarten sind im eingetragenen Kalendermonat plus dem ersten Werktag des Folgemonats gültig.
5. Was tun bei Verlust der Schülerpauschalkarte?
Antwort: Ersatzkarten werden in der Mobilitätszentrale, Königstr. 6 in 24837 Schleswig ausgestellt. Die Ersatzkartengebühr für verloren gegangene Karten beträgt für die Klassenstufen 1-4 85,00 € bzw. 135,00 € für die Klassenstufen 5-10. In Einzelfällen (Karte nicht mehr leserlich bzw. gewaschen) wenden Sie sich direkt an die Mobilitätszentrale, die Ersatzkarte wird Ihnen in diesem Falle vergünstigt ausgestellt. Wichtig: Bei Verlust ist ein Antragsformular für die Ausstellung einer Ersatzkarte erforderlich. Bitte denken Sie dabei auch an ein aktuelles Lichtbild.
Bei Fragen Telefon 04621 98098 oder per email: mobamzob@versanet.de.
6. Wie verhält man sich bei Verlust einer Schülerpauschalkarte?
Antwort: Man befolgt in erster Linie den Punkt 5 (siehe oben). Schülerinnen/Schüler, die Ihre Karte verloren haben, erhalten im Bus einen vorläufigen Fahrausweis (unbedingt dem Fahrer vom Verlust der Karte erzählen). Der vorläufige Fahrausweis wird ausgefüllt und beim Fahrer abgegeben. Der untere Abschnitt (Abschnitt für den Fahrgast) dient für die angetretene Fahrt als Fahrausweis. Dieser Abschnitt ist mit Erhalt der neuen Fahrkarte (Ersatzkarte) innerhalb von 7 Tagen beim Fahrer abzugeben. Geschieht dies nicht, droht ein 40 €-Schreiben wegen Schwarzfahrt. Wichtig: Es ist bei Verlust der Schülerpauschalkarte nicht der volle Fahrpreis zu zahlen, sondern lediglich 0,50 € für den vorläufigen Fahrschein.
7. Vorläufiger Fahrausweis - Sinn und Zweck?
Antwort: Haben Schülerinnen und Schüler Ihre Schülerpauschalkarte verloren bzw. vergessen, so haben Sie die Möglichkeit für 0,50 € einen vorläufigen Fahrausweis zu erwerben. Der Ausweis wird ausgefüllt und beim Fahrer abgegeben. Der Fahrgast erhält den unteren Abschnitt (dient für diese Fahrt als Fahrschein) und muss diesen mit seiner gültigen Schülerfahrkarte beim Fahrer innerhalb von einer Woche vorzeigen und abgeben. Wichtig: Nur wenn der Zweitabschnitt beim Fahrer abgegeben wird, wird die Erstellung eines 40 €-Schreibens wegen Schwarzfahrt verhindert.
8. Wie lange ist eine Seniorennetzkarte gültig und was wird dafür benötigt?
Antwort: Die Seniorennetzkarte gilt für beliebig viele Fahrten eines Jahres im Kreis Schleswig-Flensburg sowie in der Stadt Flensburg. Die Karte wird ab dem vollendeten 63. Lebensjahr ausgestellt. Bei einer Neuausstellung wird die Adresse inkl. Telefonnummer benötigt, sowie das Geburtsdatum und eine Kopie des Ausweises. Vor Ausstellung einer neuen Seniorennetzkarte sollte sich über den aktuellen Preis erkundigt werden.
Bei Fragen Telefon 04621 98098 oder per email: mobamzob@versanet.de.
9. Was bedeutet das Mobilticket?
Antwort: Personen, die freiwillig Ihren Führerschein abgeben, erhalten ein Mobilticket für ein Jahr. Mit dem Ticket können Sie die Busse des gesamten Liniennetzes der Verkehrsgemeinschaft Schleswig-Flensburg sowie der Verkehrsgemeinschaft Nordfriesland kostenlos nutzen. Die Karte ist nicht übertragbar und nur mit Personalausweis gültig. Ausgabe erfolgt über die Führerscheinstelle des Kreises Schleswig-Flensburg.
10. Wann bekomm ich eine Gruppenermäßigung?
Antwort: Gruppen von 10 – 19 Personen erhalten 25 %, ab 20 Personen 50 % Ermäßigung auf die Einzelfahrkarte (mind. 0,90 €). 2 Kinder bis einschließlich 5 Jahre fahren frei. Weitere Kinder bis 5 Jahre werden wie Erwachsene behandelt. Der Tarif gilt nur nach vorheriger Anmeldung.
Bei Fragen Telefon 04621 9591-95.
11. Können Hunde in den Bussen befördert werden?
Antwort: Hunde können in den Bussen befördert werden und zahlen den Kindertarif (ausgenommen Blindenhunde). Für regelmäßige Fahrten innerhalb der Zone Flensburg kann eine Seniorenmonatskarte der Zone Flensburg erworben werden. Für regelmäßige Fahrten in allen anderen Zonen oder in Verbindung mit der Zone Flensburg kann eine Seniorenmonatskarte für eine Regionalzone erworben werden.
12. Was ist bei der Beförderung von Kindern zu beachten?
Antwort: Kinder von 6 bis einschließlich 11 Jahre zahlen den Kindertarif. Zwei Kinder bis einschließlich 5 Jahre in Begleitung eines zahlenden Erwachsenen fahren frei. Weitere Kinder bis einschließlich 5 Jahre zahlen den Kindertarif.